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Gefahrgutbeauftragte(r) gem GbV § 1

 

Schulung zum Gefahrgutbeauftragten nach den Richtlinien des DIHT in Verbindung mit § 3 Abs. 3, Anlagen 1 und 5 der Gefahrgutbeauftragenverordnung. Wir bieten die Lehrgangsinhalte für alle Verkehrsträger als Erstschulung ebenso an, wie einen Vorbereitungskurs auf die alle fünf Jahre fällige IHK-Prüfung für Gefahrgutbeauftragte.

 

Info: GbV.pdf

Kursplan

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Vorbereitungsseminar auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten (GbV-Refresher)

Der Gefahrgutbeauftragte kann die Gültigkeit seiner Befähigung nur dann um fünf Jahre erhalten bzw. verlängern, wenn er an einer Prüfung der Industrie und Handelskammern teilnimmt:
Dieses Seminar bietet individuell gestaltbare und an den Bedarf der Teilnehmer angepasste Inhalte, um sich auf die Prüfun vorzubereiten. Aus unserer und aus der Erfahrung unserer Teilnehmer können wir die Teilnahme nur empfehlen.

Info: GbV_refresher.pdf

Kursplan

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Beauftragte Person gem. GbV § 6 (1+2)

Der Gefahrgutbeauftragte hat die beauftragten Personen regelmäßig zu schulen oder schulen zu lassen. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um weisungsbefugte Mitarbeiter, die im Gefahrgutsektor eigenverantwortlich für den Unternehmer wahrnehmen.


Info: bP.pdf

Kursplan

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ADR Basiskurs

Schulung zum Gefahrgutfahrer gem. Kapitel 8.2.1 des ADR zur Beförderung von kennzeichnungspflichtigen Schütt- und Stückgütern. Die Lehrgänge werden gleichermaßen unter der Woche wie auch an aufeinander folgenden Samstagen angeboten.
 

Info: ADR.pdf

Kursplan

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ADR Aufbaukurs Tank

Bei gültiger Basisqualifikation ist die Teilnahme am Aufbaukurs Tank jederzeit möglich.
Führer von Tankfahrzeugen oder Fahrzeugen mit Aufsetztanks, Batterietanks, mit Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks müssen an diesem Aufbaukurs grundsätzlich teilnehmen. Die Lehrgänge werden gleichermaßen unter der Woche wie auch an aufeinander folgenden Samstagen angeboten.
 
 

Info: ADR.pdf

Kursplan

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ADR Aufbaukurs Klasse 1

Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1 (Explosivstoffe) befördert werden, müssen ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs an diesem Aufbaukurs teilnehmen.Die Lehrgänge werden gleichermaßen unter der Woche wie auch an aufeinander folgenden Samstagen angeboten.
 
 

Info: ADR.pdf

Kursplan

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ADR Fortbildung

Gefahrgutfahrer müssen jeweils nach fünf Jahren durch die Eintragung der Industrie un Handelskammer in seiner Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung erfolgreich an einer Fortbildung teilgenommen hat.

Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der bestehenden ADR-Bescheinigung.

 

Info:

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Sprengstoffbefähigungsschein

Grund- und zugleich Wiederholungslehrgang zum Erwerb bzw. Erhalt des Sprengstoffbefähigungsscheines nach § 32 SprengV.


Info: SPS.pdf

Zulassung erteilt!

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Sonderlehrgang

Lehrgang nach § 32 SprengV zum Erwerb der Befähigung für das Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen für Inhaber eines gültigen ADR-Scheines zur Beförderung von Explosivstoffen (AK1).
 

Info:

Zulassung erteilt!

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