Transport und Verkehrswesen

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Weiterbildung Berufskraftfahrer/in (B/C/D) – Schüssel 95

Kraftfahrer/innen haben nach der neuen EU-Regelung innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung mit einem Umfang von 35 Zeitstunden bei einem anerkannten Träger abzuleisten. Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Erwerb der der Grundqualifikation nachzuweisen.

Kraftfahrer/innen, die vor dem 10. September 2009 ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E oder CE erworben haben, müssen die Weiterbildung bis zum 10. September 2014 nachweisen, um den Eintrag der Schlüsselziffer 95 in der Fahrerlaubnis zu erwirken.

Die Weiterbildung kann in fünf einzelnen Modulen mit einer jeweiligen Mindestdauer von sieben Zeitstunden an verschiedenen Standorten und bei verschiedenen Schulungs-einrichtungen absolviert werden und ist nicht prüfpflichtig. Schulungen, die seitens des Gefahrgutrechts (z. B. ADR-Schein) gefordert werden, können nicht in Ansatz gebracht werden. Die Weiterbildung erfolgt nach §§4 und 5 BKrQFG (Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz).

Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, C, C1 oder C1E (alt: 2,3)

Maritimer Campus Elsfleth
An der Weinkaje 4
Elsfleth

Florian Loga
04401 – 82 95 692
loga@zeit-und-service.de

7 Stunden je Modul

EUR 95,– je Modul, Förderung durch die Agentur für Arbeit / JobCenter möglich

Gabelstaplerlehrgang

Lehrgang zum Gabelstaplerfahrer nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 in Theorie und Praxis. Das Fahrtraining erfolgt auf containerfähigen Diesel- und Elektrostaplern in einer wirklichkeitsnahen Fahrumgebung.

Der erfolgreiche Abschluss des Kurses führt zur Erlangung der Befähigung zum selbständigen Führen von Frontgabelstaplern nach vorheriger Beauftragung durch den Unternehmer.

Die Ausbildung findet gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (BGG 925) zur Auswahl und Ausbildung von Gabelstaplerfahrern statt.

Wir legen dabei besonderen Wert auf die praktische Ausbildung, die mind. 50 Stunden der Kursdauer belegt. Ein Übungsgelände mit Container, eine Halle mit Lagerregalen sowie Elektrostapler unterschiedlicher Hersteller mit einer Nenntragfähigkeit von 2.500 Kg in einer wirklichkeitsnahen Fahrumgebung und das Handling realer Ladungsgüter sind beste Voraussetzungen für den späteren Praxiseinsatz.

Die Ausbildung dient gleichermaßen als Hilfe zur Integration in den Arbeitsmarkt und zur Festigung des Arbeitsplatzes.

Mindestalter 18 Jahre, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, gesundheitliche Eignung

Ausbildungszentrum Halle 21
Otto-Hahn-Straße 8
Brake

Florian Loga
04401 – 82 95 692
loga@zeit-und-service.de

3 Tage

EUR 300,–

Förderung durch die Agentur für Arbeit / JobCenter möglich

Ausbildung zum Kranführer für flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane

Die Ausbildung richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit flurgesteuerte Brücken- oder Portalkrane bedienen oder bedienen werden bzw. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nach der Unfallverhütungsvorschrift Krane eingesetzt werden.

Der erfolgreiche Abschluss des Kurses führt zur Erlangung der Befähigung zum selbständigen Führen von flurgesteuerten Brücken- und Portalkranen nach vorheriger Beauftragung durch den Unternehmer.

Die Ausbildung beinhaltet neben den Grundlagen des Anschlagens von Lasten die praktische und theoretische Vorbereitung auf die Kranführerprüfung nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft BGV D 6 sowie praktische Unterweisungen und Übungen am Hebezeug und mit Anschlagmitteln.
Sie richtet sich damit an Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit flurgesteuerte Brücken- bzw. Portalkrane bedienen oder bedienen sollen und der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ unterliegen.

Die Ausbildung dient gleichermaßen als Hilfe zur Integration in den Arbeitsmarkt und zur Festigung des Arbeitsplatzes.

Mindestalter 18 Jahre, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, gesundheitliche Eignung

Ausbildungszentrum Halle 21
Otto-Hahn-Straße 8
Brake

Technologiezentrum Nordenham
Werftstraße 1
Nordenham

Florian Loga
04401 – 82 95 692
loga@zeit-und-service.de

3 Tage

EUR 360,– | Förderung durch die Agentur für Arbeit / JobCenter möglich

Ladungssicherung

Das Thema Ladungssicherung ist nicht neu und hat u. a. auch gesetzliche Grundlagen, wie z.B. die Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die VDI-Richtlinien 2700 ff und die CTU-Packrichtlinienoder das HGB (§412 TRG) etc.

Der Absender / Verlader ist ebenso in der Pflicht bei der Sicherung der Ladung, wie der Frachtführer (LKW-Fahrer). Aber wer von den in der Transportkette beteiligen Personen weiß schon um die Beschleunigungswerte und Kräfte, die es abzusichern gilt, so dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist und sich auf dem Verkehrsträger nicht mehr bewegen kann. Ladungssicherung besteht oft nur aus Vermutungen und der Hoffnung, „es wird schon nichts passieren“.

Die Teilnehmer werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an die oben beschriebene Thematik herangeführt und in hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Unternehmen sensibilisiert. Die Inhalte können je nach Zielsetzung und Interessen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkt (reiner Straßen- oder kombinierter Verkehr) der Teilnehmer inhaltlich wie auch in ihrer Intensität variieren.

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer dem inhaltlichen Schwerpunkt der Veranstaltung entsprechend entweder den Ausbildungsnachweis „Ladungssicherung“ gem. VDI 2700a oder eine Teilnahmebescheinigung.

Keine, am zweiten Tag ist ggf. Wetterschutzkleidung erforderlich

Maritimer Campus
An der Weinkaje 4
Elsfleth

Florian Loga
04401 – 82 95 692
loga@zeit-und-service.de

2 Tage

€ 270,– einschl. Seminarunterlagen