Weiterbildung Berufskraftfahrer/in (B/C/D) – Schüssel 95
Kraftfahrer/innen haben nach der neuen EU-Regelung innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung mit einem Umfang von 35 Zeitstunden bei einem anerkannten Träger abzuleisten. Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Erwerb der der Grundqualifikation nachzuweisen.
Kraftfahrer/innen, die vor dem 10. September 2009 ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E oder CE erworben haben, müssen die Weiterbildung bis zum 10. September 2014 nachweisen, um den Eintrag der Schlüsselziffer 95 in der Fahrerlaubnis zu erwirken.